Ablösesumme
Unter Ablösesumme versteht man die Restschuld eines Darlehens, welche zum Beispiel bei einer Umschuldung
abgelöst wird. Es handelt sich um die Summe, welche aus dem Gesamtdarlehen noch nicht getilgt wurde. Die
Ablösesumme eines bereits bestehenden Kredites wird oft in ein neues Darlehen mit günstigerem Zinssatz
übertragen.
Wer sein bestehendes Darlehen ablösen will, um einen neuen
Darlehensvertrag abzuschließen, welcher einen wesentlich günstigeren Zinssatz zu bekommen ist, muss meist die
Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Will der Kreditnehmer durch Umschuldung eines teuren Altkredit auf
einen neuen Kreditvertrag umsteigen, kann die Bank für entgangene Zinseinnahmen entsprechend eine saftige
Entschädigung verlangen.
Im bestehenden Kreditvertrag sind schon zu Beginn alle Details
der Rückzahlung, Ratenhöhe, Zinssatz usw. beschrieben und so auch die Ablösesumme. Wer also mit einem neuen
Kreditvertrag liebäugelt, um den bestehenden teuren Kredit abzulösen, kann schon im Vorfeld ausrechnen, wie
teuer ihm das zu stehen kommt. Wollen Sie es genau wissen, nehmen Sie Kontakt mit der Bank auf, oftmals lässt
sich da noch was verhandeln.
Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Kredite zu einem neuen
Darlehensvertrag zusammengefasst werden sollen und der neue Kreditvertrag bei der gleichen Bank
unterschrieben wird.
In der Berechnung der Ablösesumme wird das Restdarlehen und die
bis zum Ablösetermin anfallenden Zinsen, sowie die etwaige Vorfälligkeitsgebühr addiert. Die eventuell
bereits hinterlegten Sicherheiten werden in der Regel mit übertragen.
Da je nach Darlehensanbieter unterschiedlich hohe Ablösesummen
fällig sind, ist vor dem Wechsel eines Kreditvertrages genau zu berechnen, ob sich der Wechsel überhaupt
lohnt. Soll es ein neuer Kreditanbieter sein, so übernimmt dieser meist durch eine Vollmacht den kompletten
Verwaltungsaufwand und die Ablöse.
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