Abschlussgebühr
für einen
Kreditvertrag oder Bausparvertrag
Eine Abschlussgebühr wird in der Regel bei jedem Darlehensvertrag und auch beim Abschluss eines Bausparvertrages in Anrechnung. Solche Nebenkosten sollen zum Teil die Vertriebskosten des
jeweiligen Kreditinstitutes, des Kreditvermittlers oder der Bausparkasse abdecken.
Diese Gebühren können zum Teil recht heftig ausfallen, und ob diese Abschlussgebühren zulässig sind oder nicht,
ist eine schwierige Frage, denn das Gebührenrecht der Kreditwirtschaft ist sehr komplex und undurchsichtig.
Die Belastung der Kreditgebühren oder der Gebühr für den Bausparvertrag erfolgt in der Regel direkt dem
Kreditkonto bzw. dem Sparkonto.
Im Jahre 2009 hat das Oberlandesgericht Suttgart die Abschluß Gebühr für Bausparverträge für Rechtens erklärt.
Nach Meinung des Gerichtes gehören die Abschlussgebühren zu den Leistungen und Pflichten, die für Bausparkassen und
Kunden mit dem Abschluß eines Bausparvertrages verbunden seien.
Musterverfahren sollen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jedoch beim Gundesgerichtshof laufen.
Über den Ausgang bleibt abzuwarten.
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