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Abzahlungsgeschäft   

 

Abzahlungsgeschäfte sind Ratenkäufe und deshalb Kaufverträge, bei dem der Kaufpreis in Teilzahlung (Ratenzahlung) entrichtet werden kann. In der Regel unterschreibt der Kunde mit dem Ratenvertrag die Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Diese wiederum enthalten die Klausel, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. 

 

Das Verbraucherdarlehen ermöglicht es dem Verbraucher, Gegenstände anzuschaffen, ohne dass er diese gleich bezahlen muss. Was bedeutet, dass dem Käufer der Kaufpreis gestundet wird. Doch Vorsicht! Das Kleingedruckte auf dem Vertrag des Teilzahlungsgeschäftes sollten Sie genau durchlesen, bevor sie unterschreiben. Waren Sie zuvor eilig mit Ihrer Unterschrift, haben Sie dennoch als Endverbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) übrigens sind die strengen Rechtsvorschriften für die Ratenkäufe festgehalten. So muss der Vertrag mindestens den Barzahlungspreis, den Teilzahlungspreis, Summe, Anzahl und Fälligkeit der Teilzahlungen, den effektiven Jahreszins, die Versicherungskosten für das Teilzahlungsgeschäft, sowie die Vereinbarung über den Eigentumsvorbehalt enthalten.