Kredit 
                                    Finanzierungen

 

Akzept

 

Bezeichnung für einen akzeptierten Wechsel durch die Annahme des Bezogenen. Er  kommt der Annahme eines Angebotes zu einem Vertrag gleich. Durch die Annahme wird der Bezogene verpflichtet, den Wechsel bei Verfall zu dem im Wechsel genannten Zeitpunkt nach dem Wechselgesetz zu bezahlen.

 

Arten des Wechselakzeptes

 

            Kurzakzept:

            Es enthält zunächst nur die Unterschrift des Bezogenen.


 

            Vollakzept:

            Dieses enthält zusätzlich den Wechselbetrag, Ort und Datum.


 

            Teilakzept:

            Begrenzt die Haftung des Bezogenen auf einen bestimmten
            Teilbetrag der Wechselsumme   
  
 .

            Blankoakzept:

            Es entspricht einem Akzept auf einem nicht ausgefüllten
            Wechselformular.


 

            Avalakzept:

            Der Wechsel erhält zusätzlich die Bezeichnung „per Aval“,
            was soviel heißt,

            dass sich ein Bürge zur Haftung als Selbstschuldner
            verpflichten will.