Arbeitgeberdarlehenein Kredit lohnt sich.
Zinsvorteile von Arbeitgeberdarlehen sind sozialversicherungspflichtig und auch der
Fiskus hält die Hand auf, da solche Kredite einen Geldwertvorteil darstellen. Für
die Ermittlung des genauen Zinsvorteiles beim Arbeitgeber-Darlehen gibt es zwei
verschiedene Möglichkeiten.
Dabei wird unterschieden, ob es sich um einen Personalkredit eines
Arbeitgebers handelt, welcher auch Darlehen an Kunden vergibt wie etwa eine Bank
oder ein Kreditinstitut, oder ob der Betrieb nur Mitarbeiterdarlehen gewährt.
Im letzteren Fall wird der Geldwertvorteil durch Vergleich des vom Darlehensnehmer
zu zahlenden Effektivzins mit dem
üblichen Vergleichszinssatz eines Kreditinstitutes ermittelt. Dabei wird der
Zinsvorteil immer aus dem Restdarlehen ermittelt.
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