Bankdarlehen
für die Finanzierung betrieblicher
Anschaffungen.
Bankdarlehen werden für langfristige Investitionen in Anspruch genommen und
weil sich das Unternehmen in diesem Fall längere Zeit finanzielle Verpflichtungen
auferlegt, ist ein genauer Darlehensvergleich um so wichtiger, die steuerlichen
Aspekte sind mit einzubeziehen.
Bezüglich der Darlehenstilgung wird im wesentlichen unter drei verschiedenen
Varianten unterschieden:
Die Annuitätentilgung – bei dieser bleibt die monatliche Belastung während der
kompletten Kreditlaufzeit gleich, wobei sich der Tilgungsanteil aber stets
vergrößert.
Die Endfälligkeitstilgung – hier wird die Tilgung für einen bestimmten Zeitraum,
welcher zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbart wird, ausgesetzt und
erfolgt dann auf einmal am Ende der Laufzeit. Diese Variante kann sinnvoll sein,
wenn bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Mittel zur
Darlehenstilgung frei werden.
Die Tilgung in monatlich gleich bleibend hohen Raten und separater Berechnung der
Darlehenszinsen. Tilgungsdarlehen sind bei Kreditvergabe über öffentliche Mittel
üblich.
Anhand einer Finanzplanung zusammen mit den von der Kreditbank errechneten
Tilgungsplan kann geprüft werden, ob die zusätzliche Belastung für das
Unternehmerdarlehen auch getragen werden kann. Die Zinsbelastung bei einem
Bankkredit erfolgt in der Regel pro Quartal.
Für die Darlehensentscheidung der Finanzierungsbank spielt die Kreditsicherheit
eine sehr große Rolle. Seit der Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften – Basel
II – genannt, fällt die Bonität des Unternehmens bei der Vergabe von Krediten enorm
ins Gewicht.
Damit sollen die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst werden. Dies bedeutet,
dass je höher das Risiko des Kreditnehmers ist, desto höher muss der
Eigenkapitalanteil bei der Kreditvergabe sein. Die Kreditkosten hängen daher sehr
oft von der Marktpositionierung des Unternehmens ab und „gute“ Unternehmen werden
einen Kredit billiger erhalten als schlecht am Markt positionierte.
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