Kredit-Finanzierungen

 

 

Bankrott

Der Ausdruck kommt vom italienischen banca rotta, der zerbrochene Tisch oder die zerbrochene leere Bank des Geldwechslers. Umgangssprachlich wird dieses Wort für Schuldner genannt, welche durch Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, die Forderungen seiner Gläubiger zu begleichen. Man spricht in diesem Fall auch von Insolvenz.

Wer bei Überschuldung oder bei drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit Vermögenswerte heimlich beiseite schafft und so die Konkursmasse verringert macht sich strafbar. Solches Verhalten wird betrügerischer Bankrott genannt und mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Objektive Bedingung der Strafbarkeit ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder Mangels Masse abgelehnt worden ist.

Bankrott gehen können aber nicht nur private Schuldner oder Firmen, sondern wie wir es leider in der Vergangenheit erfahren mussten, auch Staaten. Bestes Beispiel hierfür die Finanzkrise in Griechenland, als der Schuldenberg das Land kurz vor dem Bankrott in die Schlagzeilen gelangte.

Aber auch viele Verbraucher sind "pleite" und müssen aufgrund völliger Überschuldung Privatinsolvenz anmelden. Es gelten in diesem Fall wie in der Wirtschaft auch, genaue Bestimmungen, um die Gläubiger abzufinden.