Beleihung Lebensversicherung
Kredite aus einem Policendarlehen
Wird kurzfristig ein Kredit benötigt, kann man eine Beleihung Lebensversicherung
vornehmen. Dies wir mit Hilfe eines sogenannten Policendarlehens möglich. Als
Darlehenssumme sind in der Regel 80 bis 100 Prozent der Vertragssumme möglich. Eine
Lebensversicherung beleihen ist zudem meist wesentlich günstiger als einen
Ratenkredit in Anspruch zu nehmen.
Der Versicherte leiht sich dabei sein eigenes Geld, da der Lebensversicherung
Kredit nicht anderes als einem Vorschuss auf die spätere Versicherungssumme gleich
kommt. Flexible Rückzahlungen des Kredites sind ein weiterer Pluspunkt für einen
sogenannten Policenkredit.
Beim unvorhergesehenem Kapitalbedarf ist die kurzfristige Liquidität
gesichert und das bei Erhalt der Altersvorsorge und des Versicherungsschutzes. Das
heißt die Restsumme würde bei einem Versicherungsfall an den Begünstigten zur
Auszahlung kommen. Das macht die Beleihung eines Policendarlehens zu einer absolut
cleveren Alternative zum Ratenkredit und das noch ohne Schufaauskunft.
Selbstverständlich besteht nach dem finanziellen Engpass die aus dem
Policendarlehen beliehene Summe wieder zurück zu zahlen, um anschließend nach
Ablauf des Versicherungsvertrages die komplette Ablaufleistung zu genießen.
Ein genauer Vergleich lohnt sich auch bei Lebensversicherungsbeleihung.
Unterschiedliche Kreditgebühren, verschiedene Kreditsummen bzw.
Mindestrückkaufswerte, Mindestlaufzeiten bis hin zur Möglichkeit der Sondertilgung,
nur wer genau rechnet und vergleicht, kann mit einem Kredit auf die
Lebensversicherung besser fahren als mit einem normalen Verbraucherkredit.
Achten Sie auch bei der Beleihung der Lebensversicherung unbedingt auf die Angabe
des Effektiven Jahreszinses, denn viele Anbieter werben mit dem sehr günstigen
Nominalzins, was bei zusätzlichen Kreditkosten (z. B. Gebühren) am Ende zu einer
teureren Lösung führen kann.
Eine andere Alternative wäre der Verkauf der Lebensversicherung. Auch hier gilt:
Gezielt nach den Konditionen der einzelnen Policenkäufer zu prüfen und Vergleiche
zu ziehen. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel steuerfrei, meist
ist der Betrag höher als der Rückkaufwert der ensprechenden Assekuranz.
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