Kredit-Finanzierungen

 

 

Bürgschaft

Unter einer Bürgschaft versteht man die Verpflichtung eines Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Die gesetzlichen Grundlagen einer Bürgschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und bedarf der Schriftform.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Gläubiger die Wahl, ob er vom Hauptschuldner oder vom Bügen die Zahlung verlangen will. Leistet der Bürge, geht die Hauptforderung des Gläubigers gegen den Schuldner mit allen Sicherungsrechten dementsprechend auch auf den Bürgen über.

 

Bevor jemand eine Bürgschaft unterschreibt, sollte man sich im klaren sein, dass dieses Papier keine bloße Formalität darstellt, sondern dass unter Umständen, wenn der Darlehensnehmer zahlungsunfähig wird, man bis auf den letzten Cent dem Kreditgeber gegenüber in der Schuld steht. Hat man die Bürgschaft innerhalb einer Familie unterschrieben, dann kann dies umso schmerzlicher werden.

 

Damit der Bürge ím Falle der Haftung auch in der Lage ist, die Schulden des anderen zu tilgen, sind die Banken verpflichtet, bei Abschluss von Bürgschaften die Vermögensverhältnisse des Bürgen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ehegatten den Bürgschaftsvertrag unterschreiben sollen.

 

Unwirksam sind außerdem Bürgschaften, wenn gegenüber dem Bürgen die Haftungsfolgen verharmlost werden. Wenn also die Reichweite der Bürgschaft nicht hinreichend erklärt wird, sondern es als reine Formsache deklariert wird, und das wird häufig bei in Gelddingen unerfahrenen Verbrauchern praktiziert, fällt das unter arglistige Täuschung und der Bürge trägt die Beweislast.

 

Unzulässig sind außerdem sogenannte Globalbürgschaften, also Formulierungen, in denen der Bürge für unbekannte Forderungen ohne nähere Bezeichnung oder zukünftige noch gar nicht bekannte Forderungen haften soll.