Kredit-Finanzierungen

 

 

Die Flucht aus der Schuldenfalle.

Mit der so genannten „Entschuldungsphase“ will die Bundesregierung die bestehende Insolvenzverordnung reformieren. Die Schuldnerberatung in Delmenhorst befürchtet indes eine deutliche Verschlechterung der Insolvenzordnung.

Nach dem Willen der Politiker soll im Juli diesen Jahres die achtjähriger „Entschuldungsphase“ eingeführt werden. Das im Jahre 1999 eingeführte Verbraucherinsolvenz-Verfahren und die 2001 eingeführte Stundungsregelung haben es bislang verschuldeten Menschen ermöglicht, nach einer Verfahrensdauer von sechs Jahren schuldenfrei zu sein.

Mit dem neuen Gesetz aber würden die Schuldner in diesem Land in zwei Klassen eingeteilt, befürchten die Schuldnerberater: Wer die Verfahrenskosten tragen kann, bekommt wie bisher ein Verfahren und ist dann anschließend wieder schuldenfrei. Wer hingegen das Geld nicht auftreiben kann, der landet in der Entschuldungsphase. Diese aber trage ihren Namen ganz zu unrecht. Denn alle Schulden würden wohl nach acht Jahren gelöscht werden, jedoch soll der Vollstreckungsschutz entfallen.

Was heißt, dass die Gläubiger während dieser Zeit einen Vollstreckungsantrag stellen können und der Schuldner dabei alle anfallenden Kosten sowie die Zinsen zu zahlen hätte. Diese Kosten verfallen währen der acht Jahre Entschuldungsphase nicht, sodass der verschuldete Bürger nach Ablauf dieser Zeit nicht wie bisher schuldenfrei dasteht.

Der Weg aus der Schuldenfalle könnte damit für viele noch schwerer werden. Verlust des Arbeitsplatzes, eine fehlgeschlagene Baufinanzierung, zu hoher Ratenkredit oder eine abgegebene Bürgschaft treiben heute viele Menschen in eine schwierige finanzielle Lage und der Schuldenberg wächst immer weiter an. Viele können auch einfach nicht mit Geld umgehen.

Nachdem neuen Gesetzentwurf werden künftig weitaus weniger Menschen den Weg aus der Schuldenfalle und rein ins normale Berufsleben schaffen können, vermuten die Schuldnerberatungsstellen.

Ziel und Zweck der Reform soll eine insgesamte Vereinfachung der bestehenden Insolvenzverordnung sein, sowie eine Kostenreduzierung für den Staat, da dieser die Gerichtskosten dann nicht mehr stunden müsste.


Quelle: Delmenhorster Kreisblatt

Finanz - Journal 25.04.2006