Effektivzinsohne ihn ist kein genauer Kreditvergleich möglich.
Der Effektivzins muss seitens der Kreditinstitute nach der finanzmathematischen
360-Tage-Methode berechnet werden. Selbst kann der Kreditnehmer die Effektivzinsen
nur annähernd selbst berechnen. So eine ungefähre Zinsrechnung ist mit der
„Uniform-Methode“ machbar und diese lautet wie folgt:
effektiver Jahreszins =
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Kreditkosten x 2400 |
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| Nettokredit x (Laufzeit in Monaten + 1) |
Um einen Kredit Vergleich zwischen den einzelnen Kreditanbietern genau
durchzuführen, wird immer die Angabe des effektiven Jahreszinses herangezogen. Er
dient als Vergleichsbasis für jeden Verbraucherkredit von jedem Kreditinstitut.
Die effektiv zu bezahlenden Zinsen enthalten nämlich neben den eigentlichen
Zinsbeträgen auch die Kreditbearbeitungsgebühren und alle sonstige Kosten, das
heißt, er dokumentiert die Gesamtbelastung pro Jahr. Der Effektivzinssatz wird im
wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und
der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
Sofern Zinssatzänderungen oder andere Faktoren im Kreditangebot enthalten sind,
wird vom anfänglichen effektiven Jahreszins gesprochen. Wollen Sie eine
Restschuldversicherung abschließen, dann zählen Sie einfach die Hälfte der
Versicherungsprämie den Kreditkosten zu und die andere Hälfte dem Nettokredit.
Grundsätzlich ist der effektive Jahreszins im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) genau
definiert und bei jeglicher Art von Verbraucherdarlehen und Konsumkredit im
Kreditvertrag vorgeschrieben. Sowie es aber um unterschiedliche Kreditlaufzeiten
geht, scheidet der Effektivjahreszins als Vergleichskriterium aus.
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