Insolvenz
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Sie
ist der Grund für ein Konkurs oder Vergleichsverfahren. Der Insolvenzantrag wird beim Insolvenzgericht
eröffnet und er erfolgt schriftlich oder zu Protokoll beim Amtsgericht.
Wird eine drohende Zahlungsunfähigkeit
frühzeitig erkannt, ist es nicht selten durch geeignete Sanierungsmaßnahmen möglich, den Vergleich oder die
Insolvenz abzuwenden. Sanierungskredite helfen dem Unternehmen wieder auf die Beine zu kommen. Dies können auch
Lieferantenkredite oder ein Kredite der eigenen Arbeitnehmer sein.
Ein bestellter Insolvenzverwalter stellt
die wirtschaftliche Gesamtlage des Schuldners fest und unterrichtet das Gericht, ob die Aussicht besteht, das
Unternehmen zu erhalten – sei es auch nur in Teilen davon. Er erstellt einen Insolvenzplan und prüft die
Befriedigung aller Gläubiger. Diese müssen ihre ausstehenden Forderungen mittels Einzelvollstreckung
einfordern.
Das Insolvenzgericht hat die Aufgabe, alle
vorhandenen Vermögen und den Wert der freien Insolvenzmasse korrekt zu bewerten. Das Insolvenzverfahren ist in
der Insolvenzordnung in Deutschland geregelt. Es ist dies ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, das
dazu dient, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen, also insolventen, Schuldners gleichmäßig zu
befriedigen. Die öffentliche Bekanntmachung bei einer Firmeninsolvenz
ist dabei Pflicht.
Stellt ein Unternehmer trotz einer anhaltenden
Zahlungsunfähigkeiten keinen Insolvenzantrag und er kommt in Folge dessen mit den Zahlungen von Sozialabgaben und
Steuern in Verzug, macht er sich strafbar.
Oftmals muss es erst gar nicht zur Eröffnung eines
Insolvenzantrages kommen. Sucht der Geschäftspartner bereits bei drohendem Finanzengpass das Gespräch mit seinen
Gläubigern, kann oft bei einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren eine Einigung erzielt
werden.
Dabei verzichten sowohl die Kreditgeber wie
auch die Geschäftspartner auf einen Teil ihrer Forderungen. Sehr oft geraten solche außergerichtliche Einigungen
nicht an die Öffentlichkeit und wenden so größeren Schaden vom Unternehmen ab.
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