Kredit-Finanzierungen

 

 

Insolvenz

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Sie ist der Grund für ein Konkurs oder Vergleichsverfahren. Der Insolvenzantrag wird beim Insolvenzgericht eröffnet und er erfolgt schriftlich oder zu Protokoll beim Amtsgericht.

Wird eine drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig erkannt, ist es nicht selten durch geeignete Sanierungsmaßnahmen möglich, den Vergleich oder die Insolvenz abzuwenden. Sanierungskredite helfen dem Unternehmen wieder auf die Beine zu kommen. Dies können auch Lieferantenkredite oder ein Kredite der eigenen Arbeitnehmer sein.

 

Ein bestellter Insolvenzverwalter stellt die wirtschaftliche Gesamtlage des Schuldners fest und unterrichtet das Gericht, ob die Aussicht besteht, das Unternehmen zu erhalten – sei es auch nur in Teilen davon. Er erstellt einen Insolvenzplan und prüft die Befriedigung aller Gläubiger. Diese müssen ihre ausstehenden Forderungen mittels Einzelvollstreckung einfordern.

 

Das Insolvenzgericht hat die Aufgabe, alle vorhandenen Vermögen und den Wert der freien Insolvenzmasse korrekt zu bewerten. Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung in Deutschland geregelt. Es ist dies ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, das dazu dient, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen, also insolventen, Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. Die öffentliche Bekanntmachung bei einer Firmeninsolvenz ist dabei Pflicht.

 

Stellt ein Unternehmer trotz einer anhaltenden Zahlungsunfähigkeiten keinen Insolvenzantrag und er kommt in Folge dessen mit den Zahlungen von Sozialabgaben und Steuern in Verzug, macht er sich strafbar.

 

Oftmals muss es erst gar nicht zur Eröffnung eines Insolvenzantrages kommen. Sucht der Geschäftspartner bereits bei drohendem Finanzengpass das Gespräch mit seinen Gläubigern, kann oft bei einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren eine Einigung erzielt werden.

 

Dabei verzichten sowohl die Kreditgeber wie auch die Geschäftspartner auf einen Teil ihrer Forderungen. Sehr oft geraten solche außergerichtliche Einigungen nicht an die Öffentlichkeit und wenden so größeren Schaden vom Unternehmen ab.