Kontopfändung
Überschuldung und nun?
Eine Kontopfändung muss heut zu Tage nicht mehr unbedingt die Folge bei einer Überschuldung sein. Seit dem 1.
Juli 2010 kann ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto auch "P-Konto" genannt, das Existenzminimum eines Schuldners
bis zu einem gewissen Betrag schützen.
Ein sozialen Abstieg soll damit erschwert oder ganz vermieden werden. Mit diesen Pfändungsschutzkonten soll
genug Luft zum Atmen bleiben.
Bis zu einem Betrag von derzeit 985,15 Ero kann das Guthaben derzeit vor einer Pfändung geschützt werden und so
die wichtigsten laufenden Kosten abgedeckt werden. En formloser Antrag des Girokonto-Inhabers an seine Bank mit
Angabe der Kontonummer genügt derzeit. Wird der Umstellung auf ein Pfändungsschutz Konto stattgegeben, werfolgt
diese rückwirkend zum Ersten des laufenden Kalendermonats.
Der pfändungsfreie Grundbetrag kann sich bei bestimmten Voraussetzungen sogar noch erhöhen. Diese sind
beispielsweise der Bezug von Kindergeld, Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehepartner oder der Kinder,
oder auch bestimmten Sozialleistungen.
Menschen die schon längere Zeit ausschließlich von Sozialleistungen leben wird empfohlen, das Gespräch mit der
Bank zu suchen, denn die neue Gesetzgebung kann es ermöglichen, dass eine bereits bestehende Kontopfändung wieder
aufgehoben wird oder für eine Zeit von bis zu zwölf Monate ruhen zu lassen. Letztere Möglichkeit kann für den
einen oder anderen sogar noch besser sein, als das Pfändungsschutzkonto.
Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass die Informationen der Bank an die Schufa über einen bestehenden Pfändungsschutz des Girokontos bei der Beurteilung der
Kreditwürdigkeit keine Rolle spielen darf. Auch ist es der Bank untersagt, das Pfändungsschutzkonto zu kündigen,
solange es genutzt wird und der Bankkunde die laufenden Gebühren für dieses spezielle Konto bezahlt.
Ist einem jedoch bisher ein Girokonto bei einer Bank verwehrt worden, weil die finanzielle Situation derart
schlecht war, dass die Banken von vornherein abgewiesen haben, hilft die neue Gesetzgebung leider nicht weiter.
Denn ein sogenannes Pfändungsschutz Konto kann man nicht einfach neu eröffnen, sondern dies ist nur in Umwandlung
von einem bereits bestehenden Konto möglich. Suchen Sie in jedem Fall eine Schuldnerberatung auf, um Ihre finanzielle Situation wieder in
den Griff zu bekommen.
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