Restschuldbefreiung
Bei einer Restschuldbefreiung kann der Schuldner seine pfändbaren Bezüge an
einen Treuhänder abtreten.
Restschuldbefreiungen können jedoch nur von natürlichen Personen beauftragt
werden, Gesellschaften steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.
Der Antrag für die Befreiung der Restschuld ist zusammen mit dem Insolvenzantrag zu
stellen.
Die Kosten der Schuldbefreiung können gestundet werden. Einem unredlichen
Schuldner aber kann die Befreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers versagt
werden.
Bei einer Verbraucherinsolvenz wird als erstes der Versuch einer außergerichtlichen
Schuldenbereinigung unternommen. Erst wenn diese nicht zum Erfolg führt, wird ein
gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erstellt.
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