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Restschuldversicherung

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Eine Restschuldversicherung dient dazu, um verschiedene Risiken während der Finanzierungslaufzeit abzusichern. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass Restschuldversicherungen zusätzlich Geld kosten. Sie werden in der Regel über den Kredit finanziert.

Die Versicherungsprämien für eine solche Versicherung richten sich zum einen nach der Laufzeit des Kredites und nach der Darlehenssumme, aber auch nach dem Alter des Kreditnehmers. Was viele Kreditnehmer nicht bedenken: Eine solche Versicherung deckt wohl das Risiko bei Eintreten einer Erwerbsunfähigkeit, nicht jedoch bei Arbeitslosigkeit.

Bei Inanspruchnahme von Darlehen über Kreditvermittler oder Teilzahlungsbanken wird eine solche Versicherung oft zur Bedingung bei Abschluss des Kreditvertrages gemacht. Eine Alternative die Restschuld abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung. Diese bietet über die gesamte Kreditlaufzeit eine Absicherung der Vertragssumme.

Wenn eine solche bereits besteht, kann dem Kreditinstitut diese bei Abschluss des Darlehensvertrages zur Deckung der Restschuld angeboten werden. Wird ein neuer Kredit in Anspruch genommen, weil das bestehende Darlehen bereits abgelaufen ist, kann diese Risikolebensversicherung erneut weiter abgetreten werden.

Spezielle Restschuld-Versicherungsverträge können in zwei verschiedenen Varianten angeboten werden: Entweder sinkt die Versicherungssumme am Anfang der Versicherungslaufzeit nur wenig, in den letzten Jahren jedoch rapide (angepasst an die Restschuld), oder die Versicherungssummen sinken linear und somit unabhängig vom Restschuldverlauf.

Bei letzterem Versicherungsmodell sinkt die Versicherungssumme in den ersten Jahren der Darlehenslaufzeit jedoch schneller als die Schulden. Dies bedeutet, dass unter Umständen bei Tod des Darlehensnehmers die Angehörigen auf dem Restkredit sitzen bleiben.

Auch bei Schuldversicherungen lohnt genaues Vergleichen und Rechnen. Verlässlichen Versicherungsvergleich bringt hier nur ein Barwertvergleich, bei dem alle zukünftigen Prämien auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abgezinst werden.