Schufa Selbstauskunft
damit Sie wissen, was die Schufa weiß.
Als Verbraucher haben Sie ein Recht darauf zu wissen, was die Schufa alles über
Sie gespeichert hat und wer wann welche Daten abgefragt hat.
Durch eine Schufa Selbstauskunft haben Sie die Möglichkeit, diese über Sie
gespeicherten Daten abzufragen.
Gegen eine geringe Kostenerstattung legt Ihnen die Schutzgemeinschaft in kurzer
Zeit sämtliche Daten offen. Am schnellsten gelangen Sie an die Informationen, wenn
Sie den Service online nutzen. Sie können aber auch bei den
Verbraucherservicestellen einen Antrag erhalten.
Neben Daten zu Kredit- oder Leasingverträgen, Girokonten, Kreditkarten,
Kundenkonten bei Handel und Telekommunikationsunternehmen, ist in der Schufadatei
auch vertragabweichendes Verhalten gespeichert.
Dies können längst fällige Forderungen sein oder Missbrauch eines Giro- oder
Kreditkontos. Auch werden eidesstattliche Versicherungen, private
Insolvenzverfahren und dergleichen abgespeichert. Aber es gibt auch positive
Einträge und diese überwiegen bei weitem die negativen.
Die Selbstauskunft wird aus datenschutzrechtlichen Gründen auf dem Postweg
zugestellt. Falls unrichtige Angaben oder unzulässige Daten gespeichert sein
sollen, haben Sie einen Anspruch darauf, dass diese sofort gelöscht bzw. korrigiert
werden. So lassen sich Irrtümer zu Ihren Ungunsten aufklären und die wichtigsten
Entscheidungsdaten auf dem aktuellen Stand halten.
Auskunft über Ihren persönlichen Score-Wert (welcher zwischen 0 und 1.000 Punkte
liegt) wird in der Standard-Auskunft nicht immer mitgeteilt. Diese
Bonitätskennziffer wird bei jeder Anfrage neu errechnet und ist deshalb nicht
gespeichert. Somit fällt dieser auch nicht unter die Auskunftspflicht des
Bundesdatenschutzgesetzes.
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