Schutz für Verbraucherkredite
Wer einen Online Kreditvertrag abschließen wollte, konnte dies bislang meist nur mit gleichzeitiger Unterschrift
für eine Restschuldversicherung tun. Das soll jetzt nun der Vergangenheit angehören.
Im Zusammenhang mit Restschuldversicherungen erfolgt nun eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers. Was
soviel bedeutet, wie dass der Geldgeber beweisen muss, dass der Vertrag einer Restschuldversicherung keinerlei
Voraussetzung für die Vergabe des Kredites darstellt und in keinster Weise Grundlage der Kreditvertragsbedingungen
darstellt.
Auch sogenannte Lockvogelangebote für einen traumhaft günstige Kredit, mit besonders niedrigen Zinsen, welche in
der Realität kaum für den Verbraucher Anwendung finden, dürfen als Werbebotschaft für Kreditsuchende nicht mehr
verwendet werden. Es darf nur mehr ausnahmslos mit realistischen Beispielen von effektiven Jahreszinsen geworben werden. Mindestens zwei Drittel der angesprochenen
Kreditkunden müssen sich zu dem im Werbeangebot angeführten Zinssatz Geld leihen können.
Die Kündigungsmöglichkeiten für einen bestehenden Verbraucherkredit haben sich ebenfalls zu Gunsten der Bürger
geändert. Verbraucherdarlehen sollen künftig auch ohne Einhaltung von einer Frist jederzeit vorzeitig gekündigt
werden. Dabei ist die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten
Betrages - oder auf 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit des Kreditvertrages von weniger als einam Jahr
beschränkt.
Mai 2010
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