Kredit-Finanzierungen

 

 

Umkehrhypothek

Rente vom abbezahlten Häuschen 

 umkehrhypothek

Wenn Senioren ein eigenes und vor allen Dingen eine abbezahlte Immobilie haben, lässt sich dadurch mittels einer Umkehrhypothek die monatliche Rente aufbessern.

Diese Beleihung auf das eigene Haus, auch Immobilienrente genannt, kann den Lebensabend finanziell ganz schön aufbessern.  

In Deutschland funktioniert diese Umkehr-Hypothek derzeit so, dass für die Beleihung der eigenen vier Wände eine monatliche steuerfreie Rente ausbezahlt wird. Auch ein Einmalbetrag ist denkbar. Die Höhe dieser Immobilien-Rente richtet sich nach nach dem Lebensalter des Rentners, dem Immobilienwert und dem aktuellen Zinssatz. Eine verbriefte Grundschuld dient als Sicherheit, wobei die Ruheständler weiterhin Eigentümer bleiben und in ihrer Immobilie wohnen bleiben.

Anders als bei einem normalen Bankkredit baut sich die Schuldenlast Jahr für Jahr auf. Daher kommt auch der Nahme Umkehrhypothek für diese Art von Darlehen. Die Rückzahlung wird dann erst nach dem Tod des Rentners oder nach einem Umzug in ein Pflegeheim fällig. Dabei liegt es in der Entscheidung der Nachkömmlinge, ob sie die angehäuften Schulden tilgen und das Häuschen behalten wollen, oder ob sie das Objekt lieber verkaufen möchten und vom Erlös den angefallenen Kredit tilgen wollen. Nochmal eine andere Variante wäre der Verkauf des Objektes durch die Bank welche die Umkehr-Hypothek gewährt hat. In diesem Fall wird der Überschuss an die Erben ausbezahlt.

Umkehrhypotheken kommen immer mehr in Mode, doch längst nicht alle Senioren fahren mit dieser Möglichkeit der Rentenaufbesserung gut. Für einige Interessenten kommt dieses Konzept gleich gar nicht in Frage. Der Grund liegt darin, dass die Banken nur werthaltige Immobilien in bester Wohnlage akzeptieren, um das finanzielle Risiko so gering wie möglich zu halten. Wer also ein altes und unattraktives Haus irgendwo im ländlichen Gebiet sein eigenen nennt, wird kaum eine Chance haben.

Sollte es aber klappen, bleibt dennoch viel Geld auf der Strecke und wird nicht als Rente ausbezahlt. Das fängt an bei den Kosten für den Gutachter der den Wert des Hauses schätzt, die Kosten für den Notar, die Eintragung in das Grundbuch, Provisionen, Zinsrisiken und ein oft großzügig gerechneter Puffer, sollte der Kreditnehmer deutlich länger als erwartet in seiner eigenen Immobilie leben bleiben.

Eine gute Alternative wäre da, sich eventuell ein kleineres Häuschen oder gar eine barrierefreie Eigentumswohnung zu kaufen, und von dem erzielten Überschuss seine Rente aufzubessern beziehungsweise auf die hohe Kante zu legen.