Kredit-Finanzierungen

 

 

Vorfälligkeitsentschädigung

bei vorzeitiger Kreditablösung.
 vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in der Regel vom Kreditnehmer gefordert, wenn sein Darlehen vor Ende der Darlehenslaufzeit gekündigt wird.

Vorfälligkeitsentschädigungen dienen dann dazu, das Kreditinstitut für entgangene Zinseinkünfte zu entschädigen.

Eine Umschuldung eines bestehenden Baudarlehen oder Ratenkredit soll ja Vorteile bringen, insbesondere wenn sich die Marktlage bei den Zinssätzen erheblich zu Gunsten des Kreditnehmers verändert hat.

Ein Umschuldungsangebot ist für den Kreditnehmer jedoch nur dann interessant, wenn die zu zahlende Entschädigungssumme der Kreditbank für den Ausstieg aus dem teuren Altkreditvertrag nicht zu hoch ist.

Bauherren mit einem Baukredit, dessen Kreditvertrag einen variablen Zinssatz enthält können hingegen unter Einhaltung einer entsprechenden Kündigungsfrist, meistens beträgt diese 3 Monate, ihr Baudarlehen jederzeit durch einen neuen Kredit ablösen. Bei einer Laufzeit von über 10 Jahren ist ein Ausstieg nach Ablauf dieser 10 Jahre jederzeit möglich.

Eine Darlehensumschuldung geht bei einem bestehenden Ratenkredit einfacher. Die Schuldner können bereits 6 Monate nach der Auszahlung den Kreditvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall 3 Monate.

Was viele nicht beachten, bei Abschluss eines neuen, zinsgünstigen Kreditvertrages fallen aber dann wiederum Bearbeitungsgebühren an. Trotzdem kann ein zinssparender Wechsel günstiger sein. Ein genauer Kreditvergleich lohnt sich also in jedem Fall.

Geschicktes Verhandeln beim Kreditinstitut kann die Kosten für die Vorfälligkeitsgebühren unter Umständen erheblich sinken lassen. Dies gilt auch, wenn der Kredit auf einmal abgelöst wird und kein neuer Darlehensvertrag unterschrieben wird.