Vorfälligkeitsentschädigung
bei vorzeitiger Kreditablösung.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in der Regel vom Kreditnehmer gefordert,
wenn sein Darlehen vor Ende der Darlehenslaufzeit gekündigt wird.
Vorfälligkeitsentschädigungen dienen dann dazu, das Kreditinstitut für
entgangene Zinseinkünfte zu entschädigen.
Eine Umschuldung eines bestehenden Baudarlehen oder Ratenkredit soll ja Vorteile
bringen, insbesondere wenn sich die Marktlage bei den Zinssätzen erheblich zu
Gunsten des Kreditnehmers verändert hat.
Ein Umschuldungsangebot ist für den Kreditnehmer jedoch nur dann interessant, wenn
die zu zahlende Entschädigungssumme der Kreditbank für den Ausstieg aus dem teuren
Altkreditvertrag nicht zu hoch ist.
Bauherren mit einem Baukredit, dessen Kreditvertrag einen variablen Zinssatz
enthält können hingegen unter Einhaltung einer entsprechenden Kündigungsfrist,
meistens beträgt diese 3 Monate, ihr Baudarlehen jederzeit durch einen neuen Kredit
ablösen. Bei einer Laufzeit von über 10 Jahren ist ein Ausstieg nach Ablauf dieser
10 Jahre jederzeit möglich.
Eine Darlehensumschuldung geht bei einem bestehenden Ratenkredit einfacher. Die
Schuldner können bereits 6 Monate nach der Auszahlung den Kreditvertrag kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall 3 Monate.
Was viele nicht beachten, bei Abschluss eines neuen, zinsgünstigen Kreditvertrages
fallen aber dann wiederum Bearbeitungsgebühren an. Trotzdem kann ein zinssparender
Wechsel günstiger sein. Ein genauer Kreditvergleich lohnt sich also in jedem
Fall.
Geschicktes Verhandeln beim Kreditinstitut kann die Kosten für die
Vorfälligkeitsgebühren unter Umständen erheblich sinken lassen. Dies gilt auch,
wenn der Kredit auf einmal abgelöst wird und kein neuer Darlehensvertrag
unterschrieben wird.
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