Zwangsversteigerung
Wenn die Schulden über den Kopf wachsen.
Wenn die Finanzierung einer Immobilie wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt und die Raten für das
Hypothekendarlehen nicht mehr bezahlt werden können, droht die Zwangsversteigerung von Seiten der Kreditbank.
Wichtig ist, dass bereits bei den ersten Anzeichen eines finanziellen Engpasses gehandelt wird.
Bevor Zwangsversteigerungen aber angeordnet werden, suchen die Kreditbanken das Gespräch mit dem Kreditnehmer.
Kommt es jedoch bei dieser Verhandlung zu keiner Einigung oder ignoriert der Bauherr sogar das Angebot der Bank,
hat das Geldinstitut das Recht, das Haus oder die Eigentumswohnung versteigern zu lassen.
Ein Gutachter legt zunächst den Verkehrswert der Immobilie fest. Kommt es dann zur Verseigerung, müssen mindestens
70 Prozent des Verkehrswertes geboten werden, ansonsten wird ein zweiter Versteigerungstermin einberufen.
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