Kredit-Finanzierungen

 

 

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren zur zwangsweisen Betreibung von Geld- und Sachforderungen, welche durch einen Vollstreckungstitel tituliert sind. Das zuständige Vollstreckungsorgan ist dabei der Gerichtsvollzieher. Der Vollstreckungstitel muss mit einer sogenannten Vollstreckungsklausel versehen sein, die in er Regel vom Prozessgeriht bzw. bei notariellen Urkunden vom Notar erteilt wird. Sie bescheinigt, dass der Gläubiger aus dem Titel vollstrecken kann. 

Dabei kann das Vermögen des Schuldners vollstreckt werden, um Forderungen der Gläubiger zur bedienen. Geeignete Mittel stellen dazu unter anderem die Pfändung und die Zwangsvollstreckung dar.  

Je nach dem, was geschuldet ist, können Maßnahmen der Zwangsvollsteckung sein:

- Pfändung von beweglichem Vermögen (die Gegenstände werden
  mit einemPfandsiegel versehen, dem so genannten Kuckuck)
- Lohnpfändung beziehungsweise Gehaltspfändung
- Kontenpfändung
- Forderungspfändung
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. 

Eine Zwangsvollstreckung hat sicherlich nur dann Sinn, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung aus dem Titel nicht freiwillig nachkommt. Das ist zunächst im beiderseitigen Interesse zu klären, damit überflüssige Kosten und Ärger vermieden werden.

Mit den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen soll der zahlungsunfähige oder auch zahlungsunwillige Schuldner gezwungen werden, doch noch zu zahlen. Kommt der Schuldner der Zahlungsaufforderung nicht nach, kann es zur Pfändung von Ihrem beweglichen Vermögen kommen. In diesem Fall kommt der Gerichtsvollzieher zu Ihnen nach Hause und hält nach pfändbaren Gegenständen Ausschau.  Dies ist oft der Fall, wenn der Schuldner wertvolle Sachen wie Schmuck und Teppiche hat.

Ist dort nichts zu holen, folgt in der Regel die Lohnpfändung, d.h. ein Teil des Lohnes erhält der Gläubiger. Wieviel einbehalten wird, hängt von der Höhe des monatlichen Gehaltes ab und auch nach den unterhaltsberechtigten Personen.